Durch die vorzeitige Auflösung des letzten Bundestages und das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es derzeit große Unsicherheiten bei der Unternehmensnachfolge.
Mehr erfahrenDas Finanzamt muss frühere Erwerbe so berücksichtigen, dass sich der dann zustehende persönliche Freibetrag auch tatsächlich auswirkt.
Mehr erfahrenDie Eröffnung eines notariellen Testaments genügt bei Banken als Nachweis für das Erbrecht des Erben.
Mehr erfahrenDie Zahlung einer Abfindung für Pflichtteilsansprüche aus der Erbmasse selbst würde zwar die Steuerlast senken, wird aber von den Finanzämtern nicht akzeptiert.
Mehr erfahrenDurch den vorübergehenden Wechsel des Güterstandes können Ehepartner erhebliche Beträge bei der Erbschaftsteuer sparen.
Mehr erfahrenDie Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen beim Berliner Testament kann zur Steuerfalle werden.
Mehr erfahrenEin Erbe kann den Verlustabzug des Erblassers nicht in seiner eigenen Steuererklärung geltend machen.
Mehr erfahrenDie Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs gegenüber dem Erben löst auch die Erbschaftsteuerpflicht aus.
Mehr erfahrenEin Erbe kann auch die Steuerberatungskosten für die Steuererklärung des Erblassers als Sonderausgaben geltend machen.
Mehr erfahrenAuch ein Sozialhilfeempfänger darf eine Erbschaft ausschlagen, selbst wenn er damit auf die Möglichkeit verzichtet, selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen.
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