
Das Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechts. Es regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind.
Wir vertreten und beraten sämtliche Betroffenen, also Ehefrauen, Ehemänner, Lebenspartner und Kinder.
Die häufigsten Fragen sind:
Gestaltung / Prüfung von Eheverträgen
Ehescheidungsverfahren beim Familiengericht
Unterhalt (Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsansprüche nicht miteinander verheirateter Eltern)
güterrechtliche Fragen (Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens, Auseinandersetzung der Zugewinngemeinschaft, Regelung gemeinsamer Verbindlichkeiten)
Versorgungsausgleich (Aufteilung der Renten)
Streitfragen betreffend Ehewohnung, gemeinsames Haus, Hausrat
Sorge- und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder
Gewaltschutzverfahren
Referat / Sachbearbeiter: RA Föhr, RA Emrich, RA’in Murat